Details


Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit. ZVG (Österreich)
zur allgemeinen staatlichen Verwaltung
Verlag Österreich
2309-5113

Zeitschrift

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Kurzbeschreibung

Erscheinungsweise: 8 mal jährlich

Bezugspreis für 2024 jährlich 328,00 €

Probeabonnement für 2 Hefte für 2024 jährlich 24,00 €

Kündigung: zum Jahresende bis zum 30. November
Der Bezugspreis ist zzgl. Versandkosten.

Kündigungsfrist für das Probeabonnement: 2 Wochen nach Erhalt des letzten Heftes


Die Zeitschrift mit Mehrwert für Praktiker

Hohe Praxisorientierung - Abstellen auf juristische Lebensbereiche

Für den Praktiker ist aufgrund der Fülle der jährlich anfallenden Rechtsprechung die gelungene Auswahl von Entscheidungen ein maßgebliches Kriterium. Die ZVG-Redaktion legt bei der Selektion einen Maßstab an, der sich ausschließlich an den Bedürfnissen von Praktikern orientiert. Der Judikaturbereich gliedert sich dazu in einen verfahrensrechtlichen- und einen materiellrechtlichen Teil. Wiedergegeben werden nur solche Entscheidungen, die den Bereich der sich etablierenden Verfahrensrechte oder materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen betreffen, mit denen Rechtsanwälte und Verwaltungsbehörden Tag für Tag zu tun haben. Die Verwaltungsmaterien werden in 9 Lebensbereiche eingeteilt. Diese sind das (1) Wirtschaftsrecht, (2) Umweltrecht, (3) Verkehrswesen, (4) Fremden- und Migrationswesen, (5) Sicherheitswesen, (6) Bauwesen und Naturschutz, (7) Sozialhilfe und Jugendfürsorge, (8) Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie (9) sonstige Materien, die - gleichsam als übergeordnete Kategorien - das Gerüst des materiellrechtlichen Entscheidungsteils der ZVG darstellen.

Aufzeigen von Rechtsprechungslinien - Darstellung des rechtlichen Innovationspotentials einer Entscheidung

Besonderes Augenmerk richtet die Redaktion bei der Auswahl auf jene Entscheidungen, die bisher von den Gerichten nicht behandelte Rechtsfragen betreffen, oder solche, in denen die bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt, oder in denen eine Änderung der bisherigen Entscheidungspraxis vorgenommen wird. Derartige Hinweise werden bei Bedarf als Praxistipp bei einer Entscheidung angemerkt.

Regelmäßige Auswahl der neuesten Entscheidungen - zitierfähige Entscheidungssammlung

Die ZVG sammelt und dokumentiert die maßgeblichen Entscheidungen der 9 Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts in übersichtlicher Weise, die - sofern überhaupt auffindbar - nur vereinzelt auf der jeweiligen Homepage des Gerichtes oder zeitlich verzögert im RIS bezogen werden können. Die ZVG bietet Praktikern die Möglichkeit zur raschen und ressourcensparenden Recherche, ob und in welcher Weise zu einer Rechtsfrage bereits Entscheidungen ergangen sind.

www.verwaltungsgerichtsbarkeit.at